Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43088
VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615 (https://dejure.org/2022,43088)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16.08.2022 - B 5 E 22.615 (https://dejure.org/2022,43088)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16. August 2022 - B 5 E 22.615 (https://dejure.org/2022,43088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,43088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123 Abs. 1 S. 1
    Konkurrenteneilverfahren, fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen, keine hinreichende Möglichkeit in einem weiteren Auswahlverfahren ausgewählt zu werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080

    Tarifbeschäftigter, Beamtin, Erfordernis der Erstellung und Einholung einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615
    Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21.12.2021 - B 5 E 21.1080 wurde der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Stelle einer Teamleiterin bzw. eines Teamleiters Dublin (m/w/d) im Referat 32F Dublinzentrum ... am Dienstort ... mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung der Antragstellerin bestandskräftig entschieden worden ist.

    Mit Schreiben vom 23.06.2022 teilte die Antragsgegnerin dem Antragstellerbevollmächtigten mit, dass sie die Stelle trotz des Beschlusses des VG Bayreuth vom 21.12.2021 - B 5 E 21.1080 besetzen wolle.

    Nach dem stattgefundenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B 5 E 21.1080) habe sich ergeben, dass die bisherige Auswahlentscheidung fehlerhaft gewesen sei.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Antragsgegnerin das Stellenauswahlverfahren nach dem Beschluss des VG Bayreuth vom 21.12.2021 - B 5 E 21.1080 wiederholt und eine Anlassbeurteilung für die Antragstellerin erstellt habe, in der sie die Gesamtnote 6 erhalten habe.

    Vorliegend hat die Antragsgegnerin zwar im Nachgang des Beschlusses des VG Bayreuth vom 21.12.2021 - B 5 E 21.1080 das Auswahlverfahren ausweislich ihrer eigenen Ausführungen im Schriftsatz vom 21.06.2022 im Klageverfahren B 5 K 22.470 wiederholt und für die Antragstellerin im Hinblick auf ihre mehr als sechsmonatige Zuordnung zu einem höheren Statusamt eine Anlassbeurteilung gemäß Ziffer 2.2 (Spiegelstrich 6) der Richtlinie für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des BMI (ohne Bundespolizei) vom 07.04.2017 erstellt.

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615
    Die "höchstmögliche" Vergleichbarkeit ist ein Optimierungsziel, das immer nur soweit wie möglich angestrebt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 58).

    Solche Unterschiede sind aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 59; OVG NW, B.v. 26.1.2009 - 6 B 1594/08 - ZBR 2009, 273/274; OVG RP, B.v. 2.7.2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809/810).

    Vielmehr ist die Frage, ob ein Aktualisierungsbedarf vorliegt, im Ausgangspunkt für jeden Bewerber gesondert zu betrachten (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C. 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 61f.).

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615
    Die auf der Grundlage dienstlicher Anlassbeurteilungen durchzuführende "Klärung einer Wettbewerbssituation" setzt deshalb voraus, dass sich - erstens - der jeweils maßgebliche Beurteilungszeitraum der Beurteilung selbst eindeutig entnehmen lässt, dieser Beurteilungszeitraum - zweitens - aufgrund nachvollziehbarer Kriterien willkürfrei festgelegt worden ist und der Beurteilungszeitraum - drittens - so lang bemessen sein muss, dass über den einzelnen Bewerber verlässliche, auch langfristige Aussagen getroffen werden können (NdsOVG, B.v. 29.5.2020 - 5 ME 187/19 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Zunächst sind die Beurteilungszeiträume von knapp 17 Monaten (Antragstellerin) und etwa 15 Monaten (Beigeladener) nicht zu kurz bemessen, um eine verlässliche - auch langfristige - Aussage über die Leistungen der Konkurrenten treffen zu können (vgl. insoweit NdsOVG, B.v. 29.5.2020 - 5 ME 187/19 - juris Rn. 28 hinsichtlich eines zehnmonatigen Beurteilungszeitraums einer Anlassbeurteilung).

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615
    Wann die einem Leistungsvergleich zugrundeliegenden Beurteilungen nicht mehr hinreichend miteinander vergleichbar sind, ist unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden (BVerfG, B.v. 9.8.2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 61; NdsOVG, B.v. 8.10.2019 - 5 ME 113/19).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615
    Da hier effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege einer einstweiligen Anordnung zu leisten ist, dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen der unterlegenen Bewerberin im Hauptsacheverfahren gefordert werden könnte (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -BayVBl 2003, 240 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615
    Ein solcher Anspruch besteht nur dann, wenn die Aussichten der unterlegenen Beamtin, beim nächsten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn ihre Auswahl möglich erscheint (vgl. zum Erfordernis der hinreichenden Wahrscheinlichkeit BVerfG, B.v. 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -NVwZ 2016, 764 Rn. 86 sowie BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333, Rn. 27 für sekundärrechtliche Ansprüche).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615
    Ein solcher Anspruch besteht nur dann, wenn die Aussichten der unterlegenen Beamtin, beim nächsten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn ihre Auswahl möglich erscheint (vgl. zum Erfordernis der hinreichenden Wahrscheinlichkeit BVerfG, B.v. 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -NVwZ 2016, 764 Rn. 86 sowie BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333, Rn. 27 für sekundärrechtliche Ansprüche).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615
    Solche Unterschiede sind aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 59; OVG NW, B.v. 26.1.2009 - 6 B 1594/08 - ZBR 2009, 273/274; OVG RP, B.v. 2.7.2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809/810).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 4 S 1165/03

    Notenherabsetzung bei erstmaliger Beurteilung nach Beförderung

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615
    Es ist zulässig, das im vorherigen Amt vergebene Gesamturteil bei der erstmaligen Beurteilung nach einer Beförderung in der Regel herabzustufen, wenn der Beamte seine bisher gezeigten Leistungen nicht weiter gesteigert hat (vgl. VGH BW, U.v. 23.2.2004 - 4 S 1165/03 - juris Rn. 15ff.).
  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; gerichtliche Kontrolle; Statuszuschlag;

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615
    Die konkrete Gewichtung der in unterschiedlichen Statusämtern erteilten Beurteilungen hat sich an den abstrakten Anforderungen dieser Statusämter zu orientieren und fällt im Übrigen in den nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum des Dienstherrn (vgl. BVerwG, B.v. 25.9.2012 - 1 WB 44.11 - juris; OVG NW, B.v. 21.11.2013 - 6 B 1030/13 - juris).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 6 B 1594/08

    Einschränkung der Vergleichbarkeit aus der Art der Beurteilung als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 1 B 195/06
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08

    Zugrundelegen dienstlicher Beurteilungen bezogen auf unterschiedliche

  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 3 CE 18.618

    Vergabe eines Dienstpostens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - 6 B 1030/13

    Möglichkeit der Abgabe eines Beurteilungsbeitrags im Rahmen einer

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137

    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung mit einer Regelbeurteilung

  • VGH Hessen, 30.04.2012 - 1 B 679/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - 1 B 897/21

    Untersagung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit einem Mitbewerber

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - 6 B 33/16

    Beschwerde eines Oberregierungsrates im Rahmen der Besetzung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2018 - 6 B 88/18

    Beschwerde eines Lehrers in einem Konkurrentenstreitverfahren; Verpflichtung des

  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21

    Unzureichende Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem

  • VGH Bayern, 20.05.2008 - 3 CE 08.702

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2021 - 6 B 1240/20

    Untersagung der Besetzung einer Stelle als stellvertretender Dienstgruppenleiter

  • VG München, 06.07.2016 - M 5 E 16.2127

    Fehlender Anordnungsgrund für Konkurrentenantrag bei erfolgter Stellenbesetzung

  • VG München, 13.04.2012 - M 21 E 11.5419

    Konkurrentenstreit; Arbeitspostenbesetzung bei einem Postnachfolgeunternehmen;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht